Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 13.09.2011 - 2 Sa 123/11 |
Zitiervorschläge
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. September 2011 - 2 Sa 123/11 (https://dejure.org/2011,18956)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,18956) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- LAG Schleswig-Holstein
Sonderzahlung, Tarifvertrag, Firmentarifvertrag, Auslegung, Gewerkschaftsmitglied, Besitzstandsregelung, Mindestgarantie, Betriebszugehörigkeit, Stichtagsregelung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundlagen einer firmentarifvertraglichen Besitzstandsregelung für Gewerkschaftsmitglieder; Begründetheit einer Leistungsklage des Arbeitnehmers bei fehlender Unternehmenszugehörigkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Firmentarifvertragliche Besitzstandsregelung für Gewerkschaftsmitglieder; unbegründete Leistungsklage des Arbeitnehmers bei fehlender Unternehmenszugehörigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kiel, 09.02.2011 - 4 Ca 925a/10
- LAG Schleswig-Holstein, 13.09.2011 - 2 Sa 123/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 16.12.2004 - 6 AZR 652/03
Tarifauslegung - Stichtagsregelung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.09.2011 - 2 Sa 123/11
Entschließen sich Tarifvertragsparteien jedoch, für die bereits vor dem Inkrafttreten der Neuregelung beschäftigten Arbeitnehmer eine individuelle Besitzstandsklausel zu schaffen, handelt es sich um eine zulässige, im Rahmen der Gestaltungsfreiheit ihnen zustehende Möglichkeit der Differenzierung (BAG vom 16.12.2004 - 6 AZR 652/03 - zitiert nach Juris, Rz. 29). - LAG Schleswig-Holstein, 09.02.2011 - 3 Sa 469/10
Tarifliche Sonderzahlung für Gewerkschaftsmitglieder; unbegründete Zahlungsklage …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.09.2011 - 2 Sa 123/11
Eine entsprechende Auslegung habe das LAG Schleswig-Holstein im Urteil vom 09.02.2011 - 3 Sa 469/10 - vorgenommen.